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Zur Coloration:
Wir behalten uns vor, das Haar vor der Coloration von Ansatzfarbsprays/Ansatzpuder kostenpflichtig (da Mehraufwand) durch eine Haarwäsche zu befreien.
Im besten Fall kommt ihr einfach mit einem "sauberen" Ansatz zur Coloration, dann ist eine 100%ige Deckkraft der Haarfarbe gewährleistet.
Seit dem 1. September 2011 sind Haarfärbungen mit „Oxidationshaarfärbemitteln“, aber auch anderen Haarfarben, für Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund der Kosmetik-Verordnung untersagt. Hintergrund dieser Regelung ist das zwar geringe, aber dennoch mögliche Allergierisiko in diesem Bereich.